Kostenübernahme

 

Gesetzlich versichert

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

 

Privat versichert – Beihilfe berechtigt

Wenn Sie Beihilfe berechtigt sind, wird eine Psychotherapie in der Regel übernommen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Es besteht die Möglichkeit, dies in bis zu 5 sog. probatorischen Sitzungen zu klären.

Private Krankenversicherungen übernehmen in unterschiedlicher Form die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Konditionen sind in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Erkundigen Sie sich am besten Im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse (Beihilfestelle). Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte können auch eine Behandlung in einer reinen Privatpraxis in Anspruch nehmen. Auf Grund meines Versorgungsauftrags habe ich nur eng begrenzte Kapazitäten für PKV und Beihilfe in meiner Praxis.

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Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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